Neues „Chancen-Aufenthaltsrecht“

Das Kabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf vollzieht die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Neuanfang in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik sowie einer umfassenden Modernisierung des Einwanderungsrechts. Die im Gesetzentwurf geregelte einjährige Aufenthaltserlaubnis wird langjährig Geduldeten die Möglichkeit geben, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Damit wird die bisherige Praxis der Kettenduldungen beendet. Dies war für die Betroffenen ebenso wie für die Behörden eine große Belastung.

Hier einige Links zum Thema:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erstes-migrationspaket-2059774

https://www.proasyl.de/news/faq-fragen-und-antworten-zum-chancen-aufenthaltsrecht/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/chancen-aufenthaltsrecht-fuer-geduldete-welche-aufenthaltstitel-gibt-es-update-2022-204016.html